Unsere Leistungen im Überblick:
Fachliche und kompetente Beratung
24-Stunden-Erreichbarkeit
Grundpflege
Als Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung bezeichnet man alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Zu allen Fragen von Organisation und Kosten beraten wir Sie gerne. Wir erstellen auch gerne einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
z. B. Körperpflege, Transfer/An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
z. B. Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Wundversorgung
Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert oder muss einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für längstens 6 Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr. Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
z. B. bei Krankheit oder Urlaub des pflegenden Angehörigen
Hauswirtschaftliche Versorgung
z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen
Betreuungsdienste
z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen und Waschen
Beratungseinsatz
SGB XI § 37.3 bei Pflegegeldleistung, bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich und Pflegegrad 4-5 vierteljährlich.
Besorgung von Pflegehilfsmitteln
z. B. Rollator, Rollstuhl, Badewannenlift
Hausnotruf
in Kooperation
Vermittlung von Dienstleistungen
z. B. 24-Std.-Pflege, Fußpflege, Friseur